Als zertifizierter Küchenmonteur dürfen wir innerhalb unseres Gewerkes kleinere Sanitärtätigkeiten ausführen.
In der TRWI (Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen) wird gefordert, dass sämtliche Arbeiten ab dem Eckventil nur von zertifizierten Personen ausgeführt werden sollte. Alle Arbeiten die vor dem Eckventil sind, müssen weiterhin von einem SHK-Betrieb ausgeführt werden!
Die Trinkwasserinstallation ist in § 3 der Trinkwasserverordnung genau definiert.
Personen, die diesen entsprechenden Lehrgang aubsolviert haben, dürfen bestimmte, festgelegte Tätigkeiten gem. TRWI DIN 1988 ausführen.
Fachkräfte wie zum Beispiel Tischler, Möbel-, Küchen- oder dürfen innerhalb ihres eigenen Gewerkes kleinere einfache sanitäre Arbeiten ausführen. Es muss sich dabei jedoch um Sanitärtätigkeiten von untergeordneter Bedeutung (Arbeiten ab Eckventil) handeln. Größere Arbeiten muss weiterhin das SHK-Handwerk ausführen.
Weitere Informationen folgen in Kürze